11/I/2022 Gerechte Aufwandsentschädigungen für Jugendfreiwilligendienste

AntragstellerInnen:

Jusos Potsdam

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Bundestagsfraktion möge beschließen:

Gerechte Aufwandsentschädigungen für Jugendfreiwilligendienste

Gegenstand des Antrages

Forderung die Ungleichheit der Aufwandsentschädigungen je nach Träger und Bundesland für Jugendfreiwilligendienste und Bundesfreiwilligendienste (bspw. FSJ, FÖJ, BFD) aufzulösen und eine Mindesthöhe für die Aufwandsentschädigung festzulegen.

 

 

Antragsentwurf

Dieser Antragsentwurf soll als Erweiterung der Forderungen des Antrages zu Jugendfreiwilligendiensten[1] verstanden werden. Wir fordern zusätzlich, dass die Aufwandsentschädigungen fairer gestaltet werden und im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ein Mindestmaß für eine angemessene Aufwandsentschädigung festgelegt wird. Als Mindestmaß könnte die Höhe der Grundsicherung (2022: 449€) die Höhe des BAFöG Höchstsatzes (2020/2021: 861€) oder die Höhe des Gehaltes des Freiwilligen Wehrdienstes (Einstiegsgehalt: 1400€) festgelegt werden. Außerdem fordern wir, dass Freiwillige vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

[1] Freie Fahrt für Freiwillige: Jugendfreiwilligendienste stärken – nicht nur in der Mobilität, sondern insgesamt! - angenommener Antrag beim JuSo BuKo November 2020

Beschluss

Annahme

Änderungsanträge

  • (kein Titel)

    AntragstellerInnen:

    Jusos Potsdam

    Der möge beschließen:

    Seite , Zeile , Ändern

    Der Antragstext soll wie im folgt verändert werden:

    Dieser Antragsentwurf soll als Erweiterung der Forderungen des Antrages zu Jugendfreiwilligendiensten[1] verstanden werden. Wir fordern zusätzlich, dass die Aufwandsentschädigungen fairer gestaltet werden und im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ein Mindestmaß für eine angemessene Aufwandsentschädigung festgelegt wird. Als Mindestmaß könnte die Höhe der Grundsicherung (2022: 449€) die Höhe des BAFöG Höchstsatzes (2020/2021: 861€) oder die Höhe des Gehaltes des Freiwilligen Wehrdienstes (Einstiegsgehalt: 1400€) festgelegt werden. Sofern Familienangehörige des/der Freiwilligen ALGII oder zukünftig Bürger*innengeld beziehen, soll die Mindestaufwandsentschädigung nicht auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Außerdem fordern wir, dass Freiwillige vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

     

     

    [1] Freie Fahrt für Freiwillige: Jugendfreiwilligendienste stärken – nicht nur in der Mobilität, sondern insgesamt! – angenommener Antrag beim JuSo BuKo November 2020

    Beschluss:

    Annahme