Antragsberechtigt sind gemäß § 7 Abs. 6 Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der JUSOS im Land Brandenburg:
- die Arbeitsgemeinschaften
- die Unterbezirke
- der Landesvorstand
- der Landesausschuss
- die vom Landesverband anerkannten Landesarbeitskreise
- die Landeskoordination der Juso- Hochschulgruppen
- die Juso- Hochschulgruppen und
- die Schüler*innen- und Auszubildendengruppe.
Bitte reicht alle Anträge bzw. Personalvorschläge in einem gängigen Textverarbeitungsformat als Anhang per E-Mail an mark.otterstein@spd.de ein.
Dabei sollte jeder Antrag bzw. Personalvorschlag in einem eigenen Dokument gespeichert werden. Der Antrag bzw. Personalvorschlag muss den/die Antragstellenden nennen und eine Überschrift oder zumindest ein Stichwort enthalten.
Anträge nach Antragsschluss:
Nach Antragsschluss können nur noch Änderungs- bzw. Initiativanträge gestellt werden.