Hinweise zu Anträgen

Antragsberechtigt sind gemäß § 7 Abs. 6 Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der JUSOS im Land Brandenburg:

  • die Arbeitsgemeinschaften
  • die Unterbezirke
  • der Landesvorstand
  • der Landesausschuss
  • die vom Landesverband anerkannten Landesarbeitskreise
  • die Landeskoordination der Juso- Hochschulgruppen
  • die Juso- Hochschulgruppen und
  • die Schüler*innen- und Auszubildendengruppe.

Bitte reicht alle Anträge bzw. Personalvorschläge in einem gängigen Textverarbeitungsformat als Anhang per E-Mail an mark.otterstein@spd.de ein.

Dabei sollte jeder Antrag bzw. Personalvorschlag in einem eigenen Dokument gespeichert werden. Der Antrag bzw. Personalvorschlag muss den/die Antragstellenden nennen und eine Überschrift oder zumindest ein Stichwort enthalten.

Anträge nach Antragsschluss:

Nach Antragsschluss können nur noch Änderungs- bzw. Initiativanträge gestellt werden.