15/II/2023 Änderung an den Grundsätzen und Richtlinien für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) im SPD-Landesverband Brandenburg

AntragstellerInnen:

Landesvorstand

Der Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Änderung an den Grundsätzen und Richtlinien für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) im SPD-Landesverband Brandenburg

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Brandenburg beschließt, sich für die Änderung folgender Paragrafen in den Grundsätzen und Richtlinien für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) im SPD-Landesverband Brandenburg einzusetzen:

  • 3 Abs. 8 zu ändern in:

“Die Parteiorganisation hat die klare Verpflichtung, die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft nach bestem Vermögen zu unterstützen. Diese Unterstützung erstreckt sich sowohl auf finanzielle als auch organisatorische Ressourcen, die der Arbeitsgemeinschaft aus den Betriebshaushalten zugewiesen werden. Aus diesem Grund sollte es alle zwei Jahre eine Evaluation des Finanzrahmens und des Unterstützungsumfangs für die Jusos geben. Gleichzeitig verpflichten sich die Jusos in ihrer politischen Arbeit, die SPD auf allen Ebenen zu unterstützen, sofern es mit ihren Grundsätzen vereinbar ist. Es ist jedoch wichtig, dass diese Zuwendungen immer im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der SPD bleiben.”

  • 5 Abs. 1 h zu streichen.
  • 5 Abs. 5 zu ändern in:

“Die Landesdelegiertenkonferenz findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung und der auf die Unterbezirke entfallenden Delegierten spätestens acht Wochen vorher einberufen. Antragsberechtigt zur Landesdelegiertenkonferenz sind die Unterbezirke, die Ortsvereine, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Landesarbeitskreise, die Landeskoordination der Hochschulgruppen, die Hochschulgruppen und die Schüler*innen- und Auszubildendengruppe.”

  • 5 Abs. 6 zu ändern in:

“Antragsschluss ist vier Wochen vor Beginn der Konferenz, die Unterlagen werden den Delegierten mind. drei Wochen vor der Konferenz digital zugesandt. Sind zu dieser Zeit keine Delegierten gemeldet, erfolgt der Versandt an die zuständige SPD-Geschäftsstelle.”

  • 5 mit dem Abs. 10 zu ergänzen:

"Änderungen an dieser Richtlinie müssen zuvor durch einen Beschluss auf einer Landesdelegiertenkonferenz (LDK) mit einer Zweidrittelmehrheit bestimmt werden, bevor sie dem SPD-Landesvorstand vorgeschlagen werden."

Beschluss

Annahme

Änderungsanträge

  • Automatisch gespeicherter Entwurf

    AntragstellerInnen:

    Jusos Hochschulgruppen

    Der möge beschließen:

    Seite , Zeile , Einfügen

    Füge in § 6 Absatz 2 lit. c ein zwischen „Schüler:innen“ und „Auszubildendengruppen“: „, Hochschul-„

    Beschluss:

    Annahme