19/I/2025 Schluss mit Scheinbeteiligung – Rede- und Antragsrecht für Kinder- und Jugendgremien

AntragstellerInnen:

Jusos Oderland-Spree und Oberhavel

Der Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Schluss mit Scheinbeteiligung – Rede- und Antragsrecht für Kinder- und Jugendgremien

Die Jusos Brandenburg fordern die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg auf, sich für ein Rede- und Antragsrecht für Kinder- und Jugendgremien, wie sie in § 17 BbgKVerf definiert sind, einzusetzen.

Kinder- und Jugendgremien soll in Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen sowie in den untergeordneten Ausschüssen stets ein Rederecht gewährleistet werden. Zudem muss es ihnen möglich sein, in kommunalen Gremien Anträge zu stellen.

Begründung:

Kinder- und Jugendgremien sind Werkstätten der Demokratie und ein wesentlicher Bestandteil der Beteiligungslandschaft in Brandenburg. Sie ergänzen den § 19 BbgKVerf, welcher die Kinder- und Jugendbeteiligung als kommunale Pflichtaufgabe regelt.

Die Aufgabe der Kinder- und Jugendgremien ist es, die Interessen junger Menschen gegenüber der Kommunalpolitik zu vertreten. Dies ist nur sehr eingeschränkt möglich, wenn ihnen das Recht auf eine mündliche Stellungnahme verwehrt wird.

Ein Rede- und Antragsrecht schränkt kommunale Mandatsträger:innen in ihren Rechten nicht ein, sondern bereichert den politischen Diskurs in Brandenburgs Kommunen. Sowohl im Regierungsprogramm der SPD Brandenburg als auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW wurden ein Rede- und Antragsrecht versprochen. Jetzt ist es Zeit, zu handeln.

Empfehlung der Antragskommission: