Landesvorstand
Der SPD- Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD-Landtagsfraktion möge beschließen:
§ 18a der Kommunalverfassung endlich wirksam umsetzen
Zur Überwachung der Umsetzung des § 18a der Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind adäquate Strukturen auf Landes- und Kreisebene zu schaffen. Diese könnten vergleichbar mit der bisherigen Kommunalaufsicht, definiert in § 108 BbgKVerf, aufgebaut sein.
Kontrolliert werden soll, neben dem Vorhandensein von Beteiligungsmaßnahmen, sowie Formaten auch stichprobenartig deren Qualität und ob sie die Ansprüche des § 18a BbgKVerf erfüllen. Hierbei sollte auf die Empfehlungen und Konzepte, zum Beispiel das zum “Brandenburger Weg”, des Kompetenzzentrums Kinder- und Jugendbeteiligung zurückgegriffen werden.
Empfehlung der Antragskommission: