§ 18a der Kommunalverfassung endlich wirksam umsetzen

AntragstellerInnen:

Landesvorstand

Der SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD-Landtagsfraktion möge beschließen:

§ 18a der Kommunalverfassung endlich wirksam umsetzen

Zur Überwachung der Umsetzung des § 18a der Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind adäquate Strukturen auf Landes- und Kreisebene zu schaffen. Diese könnten vergleichbar mit der bisherigen Kommunalaufsicht, definiert in § 108 BbgKVerf, aufgebaut sein.

Kontrolliert werden soll, neben dem Vorhandensein von Beteiligungsmaßnahmen, sowie Formaten auch stichprobenartig deren Qualität und ob sie die Ansprüche des § 18a BbgKVerf erfüllen. Hierbei sollte auf die Empfehlungen und Konzepte, zum Beispiel das zum “Brandenburger Weg”, des Kompetenzzentrums Kinder- und Jugendbeteiligung zurückgegriffen werden.

Empfehlung der Antragskommission: