38/I/2025 Basisarbeit stärken, Amt und Mandat trennen!

AntragstellerInnen:

Jusos Oberhavel

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Basisarbeit stärken, Amt und Mandat trennen!

Die Jusos Brandenburg bringen zum nächsten Landesparteitag der SPD Brandenburg den folgenden Antrag ein:

Die Regierungsmitglieder und die SPD-Fraktion setzen sich für die Umsetzung eines „Ruhenden Mandats“ in der brandenburgischen Landesverfassung nach Vorbild des Hamburger „Ruhenden Mandats“ (Art. 39 Verf HA) ein.

Begründung:

Für unsere Landtagsfraktion ist es wichtiger denn je, sichtbar und nahbar zu sein. Überzeugungsarbeit bei den Wähler*innen vor Ort ist der effizienteste Weg, um Zufriedenheit für unsere Regierung und unsere Arbeit zu erreichen. Dafür brauchen wir möglichst sichtbare Basisarbeit. Zuhören, Probleme verstehen, gemeinsam anpacken. Dafür steht die Brandenburger SPD seit der Wende und darum regieren wir dieses Land seit nunmehr bald 35 Jahren. Die letzte Landtagswahl war denkbar knapp und die Bundestagswahl hat es noch einmal bestätigt:

Wir müssen mehr bei den Menschen sein!

Und genau diese Aufgabe erfüllen Landtagsabgeordnete innerhalb der SPD-Fraktion als ihre Hauptaufgabe. Umso schwerer ist die Wahlkreisarbeit, wenn Mandatsträger*innen gleichzeitig noch wichtige Aufgaben als Minister*innen erfüllen. Damit sich Minister*innen nicht zwischen ihrer Ministeriumsleitung und der intensiven Wahlkreisarbeit entscheiden müssen, sollen sie durch ein ruhendes Mandat und die Weitergabe ihres Landtagsmandats weiteren Landtagsabgeordneten die Basisarbeit überlassen und so die Leistung der Fraktion in Brandenburg stärken.

Für die Landtagsfraktion würde sich eine Entlastung durch zusätzliche Fraktionsmitglieder ergeben. Es könnte eine effektivere Arbeitsteilung vorgenommen werden und die einzelnen Mandatsträger*innen könnten sich vermehrt um die Belange der Bevölkerung vor Ort kümmern, die Wähler*innen vor Ort von der SPD überzeugen. Basisarbeit, welche dringend notwendig ist und ohne die es bei der nächsten Wahl noch enger werden wird. Gleichzeitig können Minister*innen sich dadurch vollumfänglich auf die Regie-rungsarbeit und ihre exekutiven Aufgaben konzentrieren, um Brandenburg voranzubringen.

Die gesetzliche Regelung, die unserem Antrag entspricht, findet sich in der Landesverfassung der sozial-demokratisch geführten Hansestadt Hamburg (Art. 39 Verf HA) wieder. Auch in der Landesverfassung der sozialdemokratisch geführten Freien Hansestadt Bremen (Art. 108 Abs 1) ist eine inhaltlich ähnliche Um-setzung im Form einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat erfolgt.

Empfehlung der Antragskommission: