18/II/2023 Berücksichtigung von familiären Verhältnissen bei der Höhe des zu zahlenden Mitgliedsbeitrages – sozial gerechte Beiträge für finanziell schwache Familien

AntragstellerInnen:

Landesvorstand

Der Bundeskongress möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Berücksichtigung von familiären Verhältnissen bei der Höhe des zu zahlenden Mitgliedsbeitrages – sozial gerechte Beiträge für finanziell schwache Familien

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Brandenburg beschließt sich für die Ergänzung folgenden Absatzes unter § 1 Abs. 1 Finanzordnung der SPD einzusetzen:

  • 1 Abs. 2 NEU (SPD Finanzordnung): „Im Falle von finanziell schwachen Familienverhältnissen kann der Mitgliedsbeitrag auf eine für das Mitglied verkraftbaren Beitrag reduziert werden. Über diese Regelung entscheidet der Vorstand der entsprechenden Gliederung aufgrund eines formlosen Antrags.“

Beschluss

Annahme