AntragstellerInnen:
Jusos Potsdam
Der Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
CO2-Emissionen Brandenburgs reduzieren
Umsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Klimaplans einschließlich Maßnahmenpaket und Monitoring als thematischer Schwerpunkt im kommenden Jahr
Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, den im Koalitionsvertrag vorgesehenen und nun auch vom Landtag (Drucksache 7/1420) geforderten Klimaplan für Brandenburg als einen thematischen Schwerpunkt im kommenden Jahr zu betrachten und seiner zügigen Erarbeitung höchste Priorität einzuräumen. Auch das im Koalitionsvertrag beschlossene wissenschaftlich begleitete Monitoring der Treibhausgasemissionen nach Sektoren soll spätestens 2021 starten, sodass ein aktueller Bericht über den Status Quo der Emissionen schon zum Start des Klimaplans vorliegt. Die Landesregierung verpflichtet sich im Koalitionsvertrag zur zügigen Umsetzung und zu einem überdurchschnittlichen Beitrag zum Klimaschutz. Dafür ist es zwingend notwendig, neben den Sektoren, die bisher in der Auswertung der Emissionen separiert aufgeführt worden sind und denen, die in der beschlossenen Drucksache 7/1420 genannt werden, auch den Bereich Landwirtschaft, , sowohl im Klimaplan als auch im Monitoring zu behandeln und die Emissionen, die auf diesen Bereich zurückgehen, auszuweisen. Der Klimaplan, bestehend aus Klimastrategie und Maßnahmenpaket, muss zudem zum Ziel haben Emissionen im Land Brandenburg auch abseits des Energiesektors umfassend zu reduzieren. Daher muss ein realistischer Umfang der Einsparung von Emissionen durch erarbeitete Maßnahmen im Klimaplan für alle Sektoren ersichtlich sein. Sollte sich die Notwendigkeit neuer Klimastrategien ergeben, so muss der Klimaplan auch für diese offen sein, statt sich von vornherein nur auf bestehende Strategien zu begrenzen. Erarbeitete Maßnahmen, die sich aus der Klimastrategie ergeben, müssen so früh wie möglich, jedoch spätestens ab 2022, aktiv verfolgt und Verstöße geahndet werden. Eine wie beim Monitoring festgelegte wissenschaftliche Begleitung und einhergehende Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen muss auch für die Erarbeitung des gesamten Klimaplans gelten. Diesen Einschätzungen seitens der Wissenschaft steht hierbei eine besondere Gewichtung zu. Der Klimaplan inklusive Klimastrategie und Maßnahmenpaket, das Monitoring sowie die Einschätzungen der Effizienz durch Wissenschaftler*innen müssen unkompliziert öffentlich einsehbar sein.Schnelle Wiederaufforstung und Bepflanzung/Begrünung von (öffentlichen) Flächen und GebäudenWir begrüßen die Pläne, die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag zum Thema Wald niedergeschrieben wurden, jedoch bleiben sie bisher sehr vage. Wir fordern daher, dass auch das Wiederaufforstungsprogramm so schnell wie möglich, mindestens in der ersten Hälfte der Legislaturperiode, auf den Weg gebracht wird und als Teil der Klimastrategie zur Reduktion der Nettoemission von CO2 in Brandenburg gesehen wird. Der Wald, der bisher aus vielen brandanfälligen Monokulturen besteht, soll möglichst schnell in einen gesunden Mischwald umgewandelt werden, der aus möglichst robusten Arten besteht, die außerdem möglichst viel CO2 binden können sollen. Zusätzlich zur im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufforstung fordern wir weitere Maßnahmen zur Bewaldung und Begrünung öffentlicher Flächen, um möglichst viele klimaschädliche Gase aus der Luft binden zu können. Bei öffentlichen Gebäuden soll geprüft werden, ob die Dächer und / oder die Fassaden begrünt werden können. Auch auf öffentlichen Plätzen und Parks sollen, wo möglich, zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung, sondern auch dem Lärmschutz und macht viele öffentliche Plätze einladender und schöner. Hinsichtlich privater Bauten soll es nicht nur Anreize geben, klimafreundliche Rohstoffe einzusetzen, wie es schon im Koalitionsvertrag angedeutet ist, sondern darüber hinaus auch Anreize geben, Fassaden und Dächer zu bepflanzen.Einrichtung eines Landesklimafonds für Kommunen und LandkreiseWir fordern die Neuauflage bzw. Weiterführung des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP). In der bisherigen Fassung sah dies Investitionen in Bildung (80 Mio.), Verkehrsinfrastruktur (20 Mio.), Feuerwehrinfrastruktur (35 Mio.) und Freizeit/Sportinfrastruktur (23 Mio.) vor. Die finanziellen Mittel, welche aus Bundesmitteln für den Kohleausstieg und den Klimaschutz fließen, sollen daher unter anderem das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) um einen Fonds zur Förderung kommunaler Klima- und Nachhaltigkeitsinitiativen erweitern. Den Gemeinden und Landkreisen sollen so Möglichkeiten eröffnet werden selbst klimafreundliche Akzente setzen zu können. Ziel dieses Fonds soll es sein, dass Kommunen die finanziellen Möglichkeiten bekommen, Projekte, die der Nachhaltigkeit, Klimaneutralität oder einer grünen Energieerzeugung dienen, umzusetzen. Die Kommunen und Landkreise sollen dabei vor allem Ideen und eine positive Bürgerbeteiligung besteuern, die Finanzierung soll mit der erfolgreichen Beantragung der notwendigen Mittel gedeckt sein. Hierzu ist der wieder eingesetzte Nachhaltigkeitsrat in der Mittelvergabe einzubinden. Anzustreben ist eine Vollfinanzierung der Projekte, sodass die Gemeinden und Landkreise sich um eine weitere Finanzierung keine Gedanken machen müssen. Zur Verwaltung der Anlagen und Einnahmen muss auch den Projektträger*innen die Möglichkeit gegeben werden, die daraus resultierenden Verwaltungsaufgaben auslagern zu können. Die Förderungen sollen beispielsweise folgende Projekte umfassen können: Bau kommunaler Windkraftanlagen (mit Grundstückserwerb auf dem Gemeindegebiet), Biomassekraftwerken und anderen klimaneutralen Energieträgern; der Bau von klimaneutralen Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs, Sporthallen und Gemeindehäusern; oder zukunftsweisende klimaschonende Bauprojekte, die vermehrt recycelte Baumaterialien verwenden.Besonders finanzschwachen Kommunen sollen außerdem über eine Stelle im Umweltministerium bereits bei der Beantragung Unterstützung erfahren, z.B. durch gezielte Ansprache geeigneter Kommunen und teilweise Übernahme der Verwaltungsaufgaben in der BeantragungBeschluss
Annahme mit Änderungen