45/I/2025 Contra Beeinflussung

AntragstellerInnen:

Jusos Brandenburg

Der Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Contra Beeinflussung

Für die Wahlen zu den Mitgliedern des Landesvorstands sind nur Personen wählbar, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zu Landtagsabgeordneten, der Landtagsfraktion, des Leitungsbüros von Mitglieders der Landesregierung, Mitgliedern des Landesvorstandes oder dem SPD-Landesverband stehen.

Begründung:

Aufgabe des Landesvorstandes ist es, die kritische Haltung der Jusos gegenüber dem SPD-Landesverband lautstark zu vertreten. Dabei kommt es zu Interessenkonflikten, wenn auf Seiten der Jusos Personen streiten, die in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis zur Landes-SPD oder der Landtagsfraktion stehen. Arbeitnehmer sind nämlich persönlich abhängig für ihren Arbeitgeber tätig und in dessen Organisation eingegliedert. Dadurch besteht das Risiko, dass die betroffenen Personen sich in ihren Äußerungen zurückhalten oder aktiv an einer kritischen Haltung behindert werden.

Infolgedessen kann eine kritische Juso-Arbeit nicht sichergestellt werden. Daher sollten nur Personen wählbar sein, die nicht zu dem im Antrag bezeichneten Personenkreis gehören.

Empfehlung der Antragskommission: