(kein Titel)
AntragstellerInnen: Jusos Dahme-Spreewald
Der möge beschließen:
Seite , Zeile , Ändern „Deckelung der Erhöhung von Indexmieten“
Ersetzen durch:
Verbot von Indexmieten
„Die Jusos unterstützen die Idee der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Indexmieten zu deckeln.“
Ersetzen durch:
Die Jusos Brandenburg fordern die Landesregierung auf, sich für ein Verbot von Indexmieten in Brandenburg einzusetzen. Indexmieten führen zu erheblicher sozialer Ungerechtigkeit, da sie die Mietkosten für viele Menschen unerschwinglich machen und die soziale Spaltung in unserer Gesellschaft vertiefen.
Begründung wie folgt ändern:
„Der Vorteil für die Mieter*innen einen Indexmietenvertrag abzuschließen, ist für Modernisierungsmaßnahmen, die nicht verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben sind, keine Mieterhöhungen hinnehmen zu müssen. Dadurch, dass die Indexmiete an der Inflation gemessen wird, besteht auch die (unwahrscheinliche) Möglichkeit, dass die Kaltmiete sinken kann.
Auch die derzeitig zuständige Bundesministerin hat sich dazu bereits geäußert:
„Indexmietverträge sind ein Problem. Weil bezahlbarer Wohnraum fehlt, bleibt Mietern oft keine Wahl, als einen Indexmietvertrag zu unterschreiben. Dann steigt auf Grund der hohen Energiepreise neben den Nebenkosten für Wärme und Warmwasser auch noch zusätzlich die Kaltmiete. Indexmietverträge waren schon immer eine Wette auf die Preisentwicklung in der Zukunft. Bei den derzeitigen Steigerungen des Verbraucherpreisindex wird dies für Mieter zum echten Problem.
Das kann man ändern. Hamburg zeigt mit dem Vorschlag einer Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr eine Möglichkeit auf, die weder Mieter noch Vermieter unangemessen belastet. Man könnte etwa bei Indexmieten auch den Nettokaltmietenindex als Bezugspunkt wählen. Auch dies ist ein amtlich vom Statistischen Bundesamt festgestellter Index.
Indexmietverträge belasten übrigens auch Mieter, die gar keinen haben. Die derzeitigen überproportionalen Erhöhungen bei Indexmieten haben einen unguten Nachzieheffekt auf das Mietenniveau am örtlichen Wohnungsmarkt. Sie fließen in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch bei Neuerstellung oder Fortschreibung von Mietspiegeln ein, wodurch die ortsüblichen Vergleichsmieten für alle ansteigen. Deshalb sind Indexmieten kein Nischenproblem, sondern ein Mietmarktproblem insgesamt. Volkswirtschaftlich problematisch sind sie in der jetzigen Situation zudem, da sie die ohnehin hohe Inflation verstärken.“
Ersetzen durch:
Indexmieten sind eine bestimmte Art von Mietvertrag, in der sich darauf geeinigt wird, die Mietsteigerungen nach der derzeitigen Inflation anzupassen (vom Bundesamt für Statistik durch den Verbraucherpreisindex ausgegeben).
Mieterhöhungen von 10% der Kaltmiete sind demnach rechtens. Dies ist ein unsozialer Mechanismus im Markt, denn solange die Löhne nicht ebenfalls um 10% steigen, wird den Mieter*innen und Arbeitnehmer*innen Geld genommen. Die derzeitige Situation lässt es zu, dass mit einem Indexmietenvertrag die Ausgangsmieten trotz einer Mietpreisbremse höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das treibt zum einen eine Mietpreisspirale an und zum anderen gilt die derzeitige Kappungsgrenze von bespw. 20% oder 15% innerhalb von drei Jahren nicht. Die Höchstgrenze von Indexmieten ist demnach nach oben offen.
„Für Indexmietverträge ist die sogenannte Kappungsgrenze ungültig, welche bei Standard-Mietverträgen besagt, dass sich die Miete binnen drei Jahren ab Mietbeginn um nicht mehr als 20 Prozent (in Gebieten mit Mietpreisbremse 15 Prozent) erhöhen darf.“
(Quelle: https://www.stoeben.de/news-vom-immobilien-markt/604-indexmiete-vor-und-nachteile-fuer-mieter-und-vermieter )
Beschluss:
Annahme