Dienstwagenbesteuerung reformieren

AntragstellerInnen:

Jusos Potsdam

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Bundestagsfraktion möge beschließen:

Dienstwagenbesteuerung reformieren

Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion dazu auf, sich für eine Reformierung der Dienstwagenbesteuerung einzusetzen. Hauptziel der Reform soll sein, dass diese dem Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit entspricht und somit die derzeitige vertikale Steuerungerechtigkeit und die klima- und umweltschädlichen Verhaltensanreize abgebaut werden. Die entstehenden fiskalischen Mehreinnahmen sollen dafür genutzt werden, wichtige soziale Mobilitätsprojekte, wie ein Nachfolgeprojekt zum 9 Euro Ticket und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mitzufinanzieren.

Kernpunkt der Reform sollte hierbei eine Nachfolgeregelung der jetzigen 1-Prozent-Methode sein, die meist bei der häufigen privaten Nutzung des Dienstwagens verwendet wird und bei der der geldwerte Vorteil mit eine anschaffungsbezogene Pauschale von 1% des Listenpreises des Autos versteuert wird. Bei der Reformierung soll der bürokratische Aufwand für Behörden und Besteuerte so gering wie möglich gehalten werden.

Die Umsetzung kann sich am Bericht von Diekmann et al.: Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland, 2011 orientieren.

Begründung:

Die Probleme der bisherigen Regelungen der Dienstwagenbesteuerung werden unter anderem in Michael Thöne: Stellungnahme der Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen, 2012 zusammengefasst.

Demnach widerspricht die aktuelle Regelung dem Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit, da der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens weniger stark besteuert wird als das monetäre Einkommen. Es lohnt sich also mehr einen Dienstwagen zu nehmen, als ein höheres Gehalt ausgezahlt zu bekommen.

Dadurch wird außerdem gefördert, dass Menschen nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, da der Dienstwagen schon vorhanden ist und bei einer höheren Nutzung des Autos keine weiteren Kosten anfallen. Dieses Prinzip wird dadurch verstärkt, dass in der Praxis viele Arbeitnehmer*innen eine Tankkarte erhalten, womit diese kostenlos tanken können. Damit hat die Steuerregelung eine starke klima- und umweltschädliche Wirkung. Dieser Wirkung kann mit einer nutzungsbezogenen Komponente der Besteuerung entgegengewirkt werden (mehr anfallende Steuern bei größerer Fahrstrecke).

Außerdem widerspricht die aktuelle Regelung der vertikalen Steuergerechtigkeit, da die unterbesteuerten Dienstwagen “überproportional Personen mit höherem Einkommen zugutekommen” (vgl. Thöne). Bei der Regelung könnte man also von einer Verteilung von unten nach oben sprechen.

Eine Übersicht aller negativen Folgen der aktuellen Besteuerung findet sich auch in einem Bericht des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/366/dokumente/uba-kurzpapier_dienstwagenbesteuerung_kliv.pdf, 2021

Empfehlung der Antragskommission: