20/I/2024 Einführung der Freien Heilfürsorge für Jusitzvollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte im Land Brandenburg

AntragstellerInnen:

Jusos Potsdam-Mittelmark

Der Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Der SPD- Landtagsfraktion möge beschließen:

Einführung der Freien Heilfürsorge für Jusitzvollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte im Land Brandenburg

Die SPD-Fraktion im Landtag wird aufgefordert, sich für die Einführung der Freien Heilfürsorge für Justiz- und Feuerwehrbeamte einzusetzen.

Begründung:

Die Freie Heilführsorge ist eine besondere Krankenversicherung, die ähnlich der gesetzlichen Krankenkasse funktioniert, mit dem Unterschied, dass der Dienstherr (Land Brandenburg) die Kosten trägt. Aktuell erhalten Polizeibeamte die Freie Heilführsorge im Land Brandenburg. Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute hingegen erhalten in Brandenburg die pauschale Beihilfe, welche mit höherem Bürokratieaufwand und Kosten verbunden ist. Zudem kann es zu einer untragbaren Verschuldung für das Individuum kommen, da Rechnungen privat vorgestreckt werden müssen.

Durch die Einführung der Freien Heilführsorge würde das Land seine Wertschätzung für Beamte, die besondere Tätigkeiten zum Schutz der Gesellschaft übernehmen, unterstreichen.

Die Voraussetzungen für die Freie Heilführsorge sind erfüllt, da Justizvollzugs- und Feuerwehrbeamte während der Ausübung ihrer Tätigkeit besonderen Gefahren und Risiken ausgesetzt sind. So würde man beide Berufsfelder, mit denen der Polizisten gleichstellen und keinen Zweifel an der Gleichwertigkeit der Berufsgruppen lassen.

Die pauschale Beihilfe führt zudem zu einer größeren Unattraktivität der beiden Berufsfelder, die angesichts des Fachkräftemangels vermieden werden sollte.

Empfehlung der Antragskommission: