29/I/2024 Erhaltung von Radverkehrsinfrastruktur soll Landespflicht werden

AntragstellerInnen:

Jusos Barnim

Der Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Der SPD- Landtagsfraktion möge beschließen:

Erhaltung von Radverkehrsinfrastruktur soll Landespflicht werden

Wir fordern die Landtagsfraktion dazu auf, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Kommunen von ihren Unterhaltsverpflichtungen für Radwege zu entlasten. An Stelle von (finanzschwachen) Kommunen soll das Land Brandenburg für die Instandhaltung zuständig sein. Dies soll sowohl im finanziellen Sinne der Fall sein als auch bei der regelmäßigen Überprüfung von Radinfrastruktur, insb. Radwegen sowie der Unterstützung bei der Instandhaltung durch entsprechende Fachkräfte wie z.B. Sachverständige oder Ingenieur*innen.

Begründung:

- Während der Bau von Radwegen oftmals vom Land, Bund oder der EU gefördert wird, obliegt die Instandhaltung und die Reparatur von Schäden allein den Kommunen. Diese sind oft mit der Finanzierung der Arbeiten überfordert. Das befördert ein weiteres Mal ein Gefälle zwischen armen vermeidlich ländlichen und reichen vermeidlich eher städtischen Kommunen.

- Schlecht ausgebaute Radinfrastruktur benachteiligt Menschen ohne Führerschein. Das ist nach aktuellen Zahlen über die Hälfte aller Brandenburger*innen. Mobilität sollte aber immer für alle möglich sein. Gut ausgebaute Fahrradwege, die regelmäßig instandgehalten werden, sind grundlegend erforderlich für ein breites Mobilitätsangebot auch auf dem Land.

- Radverkehr entlastet nicht nur Städte und Kommunen, weil Räder platzsparender sind als u.a. parkende Autos, sondern er kann auch einen erheblichen Beitrag dazu leisten, CO2-Emmissionen einzusparen. Um das Rad als Alternative zum Auto aber attraktiver zu machen, ist eine gut instandgehaltene Fahrradinfrastruktur zwingend notwendig.

- Viele Kommunen sehen sich mit der Instandhaltung von Radwegen überfordert, dies führt vermehrt dazu, dass sich Kommunen von vornherein gegen den Bau von neuen Radwegen entscheiden.

Empfehlung der Antragskommission:

Änderungsanträge

  • Ä zum 29/I/2024

    AntragstellerInnen:

    Jusos Brandenburg

    Der möge beschließen:

    Seite , Zeile 3-8, Ändern

    Ersetze Zeile 3 a.E. bis Zeile 8 mit folgendem Text: „Dabei sollen alle für die Instandhaltung erforderlichen Auslagen der Kommune durch Mittel des Landes ausgeglichen werden. Dies umfasst insbesondere die Kosten, die bei regelmäßiger Überprüfung von Radinfrastruktur oder den Einsatz von entsprechenden Fachkräften wie Sachverständigen oder Ingenieur*innen anfallen. “

    Begründung:

    Radwege stellen i.S.d. BbgStrG öffentliche Straßen dar, § 2 Abs. 1 BbgStrG. Nach § 9a Abs. 1 S. 2 und 3 BbgStrG sind die Kreise für Kreisradwege und die Gemeinden für Gemeinderadwege Träger der Baulast und damit der Instandsetzung.

    Würde das Land als Baulastträger eintreten, verlören die Kommunen die ihnen zustehende Hoheit über die Fahrradwege. Zwar müssten sie nicht länger für die Instandhaltung aufkommen. Diese würde aber zukünftig durch den Landebetrieb Straßenwesen übernommen werden. Er ist als Landesbetrieb für die Instandhaltung der Landstraßen zuständig (Vgl. § 46 Abs. 2 lit. a BbgStrG).

    Der Landesbetrieb Straßenwesen ist als landesweit tätiges Unternehmen mit sämtlichen Ausbauarbeiten beschäftigt. In Brandenburg an der Havel hat dies beispielsweise zu weitreichenden Verzögerungen im Ausbau der Infrastruktur geführt. Würde der Landesbetrieb nun auch mit der Instandhaltung der Radwege belastet werden, ist es nicht auszuschließen, dass es zu einer Verschlechterung der Radinfrastruktur kommen könnte. Die Kommunen hätten dahingehend auch keine Handhabe mehr darauf, die Radwege zu sanieren. Sie müssten auf die Instandhaltung durch den Landesbetrieb warten.

    Milder wäre daher eine Regelung, die den Kommunen die Möglichkeit gibt, die Kosten für die Instandhaltung vom Land ersetzt zu verlangen. Dies erfordert lediglich eine entsprechende Bereitstellung durch das Landeshaushaltsgesetz und eine gesetzliche Grundlage für den Erstattungsanspruch gegen das Land. Hierdurch würde dem Ziel, die Kommunen finanziell zu entlasten, vollumfänglich Rechnung getragen werden. Gleichzeitig würde die Planung und Instandhaltung weiterhin in kommunaler Hand bleiben und auch die Instandhaltungen punktuell und ohne weitreichende Verzögerungen vor Ort stattfinden können.

    Anhand dieser Aspekte bitten wir um Zustimmung zur Änderung.