18/I/2020 Feiertagsregelung zu Gedenktagen

AntragstellerInnen:

Jusos Barnim

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Feiertagsregelung zu Gedenktagen

1. Die SPD geführte Landesregierung wird aufgefordert, zu runden Jahrestagen von

historischen Ereignissen von besonderer Bedeutung per Rechtsverordnung

zusätzliche, einmalige arbeitsfreie Feiertage gem. § 2 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes

eingerichtet werden.

Hierzu schlagen wir folgende Tage vor:

  • Donnerstag, 08. Mai 2025 80. Jahrestag der Befreiung
  • Mittwoch, 13. August 2031 70. Jahrestag des Mauerbaus
  • Donnerstag, 08. Mai 2035 90. Jahrestag der Befreiung
  • Dienstag, 13. August 2041 80. Jahrestag des Mauerbaus
  • Montag, 27. Januar 2045 100. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz
  • Montag, 08. Mai 2045 100. Jahrestag der Befreiung
  • Montag, 24. Mai 2049 100 Jahre Grundgesetz
  • Diese Aufzählung soll weder vollständig noch abschließend sein.

2. Außerdem soll der Frauentag am 8. März als gesetzlich anerkannter Feiertag gem. §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes eingeführt werden.

3. Wir erneuern unsere Forderung das sog. Tanzverbot zu sog. Stillen Feiertagen in den

§§ 5 und 6 des Feiertagsgesetzes an die Regelungen des Landes Berlin

anzugleichen.

4. Der 8.Mai soll als gesetzlich anerkannter Feiertag gem. §2 Abs. 1 des

Feiertagsgesetz eingeführt werden

Beschluss

Annahme mit Änderungen