Jusos Potsdam
Der SPD- Bundestagsfraktion möge beschließen:
Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landtagsfraktion & SPD- Landesvorstand möge beschließen:
Feministische Stadtplanung – für ein lebenswertes Brandenburg für alle Menschen!
I. Die Jusos Brandenburg fordern die SPD-Landtagsfraktion und den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich auf Landesebene für ein Umdenken in der kommunalen Bauleitplanung im Sinne einer feministischen Stadtplanung einzusetzen.
II. Im Falle einer SPD-Beteiligung an der nächsten Landesregierung sollen die SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesvorstand darauf hinwirken, dass im für Infrastruktur und Landesplanung zuständigen Landesministerium ein Konzept für einen „Gender-Check“ bei der Bauleitplanung in Brandenburg erarbeitet wird. Zudem sollen in diesem Ministerium wohnraumbezogene Fördermaßnahmen gendersensibel weiterentwickelt werden.
Außerdem sollen der Landesvorstand und die Landtagsfraktion darauf hinwirken, die brandenburgische Bauordnung um Maßnahmen zu ergänzen, die:
- die Sicherheit im öffentlichen Raum durch bauliche Gestaltung erhöhen und durch bauliche Gestaltung Angsträume reduzieren und
- die Barrierefreiheit im ÖPNV und auf öffentlichen Straßen und Wegen deutlich erhöhen.
III. Die Jusos Brandenburg fordern die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Bundesvorstand dazu auf, das Baugesetzbuch für genderspezifische Aspekte zu sensibilisieren und dafür:
- zukünftig einen „Gender-Check“ im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführen und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, in § 1 Abs. 6 BauGB deutlich spezifischer gendersensible Belange als zu berücksichtigende Belange zu formulieren, und
- Gender-Aspekte in Beteiligungsprozessen (§§ 3, 4 BauGB) fest zu verankern. Dafür sollen Kommunen bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung:
- geschlechtersensible Beteiligungsmethoden und Methodenvielfalt berücksichtigen,
- Geschlechtergerechtigkeit bei der Priorisierung von Maßnahmen beachten,
- bei der Bauleitplanung Stellungnahmen eines explizit für Gender-Belange zuständigen Trägers (z. B. Frauenbeirat, kommunale Gleichstellungsbeauftragte) einholen,
- auf eine gendersensible Sprache achten,
- eine gleichwertige Gewichtung von Arbeitsbeiträgen aller Geschlechter berücksichtigen.
20 Jahre nach der Neufassung von § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB („bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen“ … „die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung“) spielt der Faktor Gender in der Bauleitplanung immer noch eine viel zu geringe Rolle.
Und das, obwohl bekannt ist, welche Auswirkungen der Faktor Gender auf die Qualität des gesamtgesellschaftlichen Zusammenlebens hat.
Wir müssen endlich öffentliche Räume schaffen, die Bedürfnisse aller sozialer Gruppen und Geschlechter berücksichtigen. Dafür brauchen wir eine feministische Stadtplanung!
Eine feministische Stadtplanung zielt dabei auf eine inklusive Gestaltung unserer Städte und Gemeinden ab, die jede Stimme und Lebenssituation einbezieht. Sie setzt sich für eine Stadtentwicklung ein, die allen Menschen dient, nicht Konzerninteressen oder nur dem Autoverkehr.
Gehwege, die breit genug sind für Kinderwagen, ausgeleuchtete Plätze, Sitzgelegenheiten, öffentliche Toiletten, die nicht nur für Männer nutzbar sind, ein guter öffentlicher Nahverkehr, kurze Wege, Beteiligungsmöglichkeiten in der Planung. Feministische Stadtplanung denkt alle diese Punkte gesamtheitlich.
Genauso, wie die Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit in §§ 3, 4 BauGB gesetzlich vorgeschrieben ist, muss es deshalb eine gesetzliche Verpflichtung geben, die Geschlechtergerechtigkeit von Vorhaben zu prüfen und damit sicherzustellen, dass unsere Städte und Gemeinden lebenswerter für alle Menschen werden.
Dafür brauchen wir einen Gender-Check in der Bauleitplanung, der dabei insbesondere folgende Planungsziele stärker berücksichtigen sollte:
1. Erreichbarkeit von Einrichtungen des Gemeinbedarfs
2. Nutzungsqualität von Wohnumfeld und Nutzungsvielfalt des Außenraumes
3. Sicherheit im öffentlichen Raum durch bauliche Gestaltung und Art der baulichen Nutzung
4. Nutzungsvielfalt öffentlicher Grünflächen, Sport- und Spielplätze
Wichtig ist außerdem, dass wir Angsträume aktiv reduzieren. Bei Angsträumen geht es um Orte, die aufgrund des Zusammenspiels von Situation, Raum und Mensch gerade bei Nacht Unsicherheitsgefühle auslösen, wie etwa Bahnunterführungen und unbeleuchteten Wegen.
Wir Jusos möchten Städte und Gemeinden der kurzen Wege, in denen die wichtigsten Institutionen der Daseinsvorsorge schnell und einfach, unabhängig erreichbar gemacht werden, Supermärkte und Bildungseinrichtungen zentral liegen und Angsträume verschwinden. Wir wollen unsere Städte und Gemeinden zu lebenswerten Orten für alle Menschen machen!
Nur eine feministische – also sozialdemokratische – Stadtplanung kann das langfristig erreichen!
Empfehlung der Antragskommission: