17/I/2020 Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit

AntragstellerInnen:

Jusos Barnim

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit

Die Jusos Brandenburg schließen sich den Forderungen des am 28. Januar 2020

gegründeten Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht an und kämpfen innerhalb der

SPD für deren Umsetzung.

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht erhebt folgende Forderungen:

  1. Reform des § 53 StPO durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in

    die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.

  2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als

    arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller

    Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit.

  3. Bis zur Realisierung einer Reform des § 53 StPO werden die Arbeitgeber

    aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten zur Nichterteilung einer

    Aussagegenehmigung in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Bereitstellung eines

    rechtsanwaltlichen Zeugenbeistands für betroffene Mitarbeiter*innen muss

    obligatorisch sein.

Beschluss

Annahme