13/II/2023 Gesundheitsnotstand verhindern - Gesundheitssysteme von morgen schaffen!

AntragstellerInnen:

Landesausschuss

Der Bundeskongress möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Gesundheitsnotstand verhindern - Gesundheitssysteme von morgen schaffen!

Wir stehen kurz vor dem Zusammenbruch. Die Kliniken sind überlastet. Ärzt*innen, Pflegepersonal und Apotheker*innen gehen auf die Straße. Wo Privatpatient*innen früher einen Termin bei Fachärzt*innen erhalten, müssen gesetzlich Versicherte meist Monate warten. Während kapitalistische Unternehmen ihren Profit auf Kosten der Gesundheit der Menschen machen, werden Betroffene im Stich gelassen.

 

Diese Lage ist das Ende der kapitalistischen Perversion. Als Jungsozialist*innen muss es uns daher ein Anliegen sein, beseelt von unserer Geschichte und unseren Werten verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Mensch nicht länger Sklave ist, sondern vielmehr wieder zum Menschen wird. Gesundheit geht uns alle an und gemeinschaftlich müssen wir darauf hinwirken, die alten und morschen Teile zu lokalisieren und zu erneuern. Die Zeit für eine Reform ist verstrichen. Es bleibt allein die Revolution im Gesundheitsbereich anzustrengen.

 

  1. Ausbildung und Rekrutierung neuer Arbeitskräfte 

 

Wir leiden bereits jetzt an einer akuten Personalnot. Immer weniger Ärzt*innen und Pfleger*innen stehen zur Verfügung und die, die zur Verfügung stehen, sind gezwungen, zu Lasten ihrer eigenen Gesundheit zu arbeiten. Sie sind die wahrlich Ausgebeuteten, denen wir solidarisch zur Seite stehen müssen. Das bloße Applaudieren reicht hierfür nicht aus. Den Lippenbekenntnissen müssen Taten folgen!

 

  1. Ärztinnen und Ärzte ausbilden!

Damit eine würdevolle und studierendenfreundliche Ausbildung gewährleistet werden kann, muss das Studium vereinfacht und auf die zielgerichtete Behandlung der Menschen ausgerichtet sein. Hierfür muss der Stoff gekürzt werden. Stupides Auswendiglernen schafft nicht die Ärzt*innen von morgen. Wir brauchen fähige, tatkräftige und mündige Menschen, die sich ihrem Beruf verschrieben sehen.Daneben braucht es genauso mehr Studierende. Das Studienangebot gehört daher ausgebaut.

 

Damit der Unterschied zwischen Stadt und Land abgebaut wird, braucht es die Implementierung einer besonderen Studienqualifizierung als Landärzt*in. Um hierfür erfolgreich junge Menschen begeistern zu können, braucht es neben einer bundesweiten zielgruppenorientierte Werbekampagne auch Anreize in der Ausbildung, eine solche Richtung einzuschlagen.

 

Darüber hinaus muss verhindert werden, dass junge Ärzt:innen in Ausbeutungsverhältnisse kommen. Die verpflichtende Arbeit im Krankenhaus nach Abschluss des Studiums darf nicht unter Ausschluss jeglichen Arbeitsschutzes geschehen.

 

Wir müssen neben diesen Aspekten von dem verfehlten eurozentristischen Verständnis wegkommen, davon auszugehen, dass der Behandlungsstandard in Europa absolut höher sei, als anderswo. Auch andere Länder haben gute Ärzt*innen, die es unter Umständen zu gewinnen gilt. Es muss evaluiert werden, wo die deutschen Standards genau richtig und wo sie zu überzogen sind.

 

Daher fordern wir:

  • die Evaluation der Studieninhalte des Medizinstudiums sowie dessen Neuausrichtung,
  • die Erhöhung von Studienplätzen,
  • die Implementierung der Studienqualifizierung als Landärzt*in,
  • das ausnahmslose Verbot von Opt-out-Verträgen,
  • die Anerkennung aller ausländischen Abschlüsse, bei allen Personen, bei denen keine fachlichen Bedenken dagegen sprechen.

 

  1. Pflegepersonal rekrutieren!

Ohne das Pflegepersonal ist der Betrieb des Gesundheitssektors daneben nicht denkbar.

 

  1. a) Veränderungen in den Einrichtungen!

Damit Arbeit sich auch sichtlich lohnt und nicht bloßes Gut ist, mit dem sich spekulieren lässt, braucht es eine zwingende Anpassung der Bezahlung. Hierbei ist darauf zu achten, sämtliche Bezahlungsunterschiede zwischen männlich und nichtmännlich gelesenen Personen abzuschaffen. Diese so notwendige Arbeit muss sich endlich lohnen.

 

Daneben müssen die selben Maßstäbe insbesondere auch für die Auszubildenden gelten. Eine Ausbeutung dieser ist nicht hinzunehmen und wirkt sich negativ auf die Bewerber*innenzahl aus.

 

Daher fordern wir:

  • die drastische Erhöhung des Arbeitslohnes und die unbeschränkte Ausbezahlung aller Überstunden von Pflegekräften und Auszubildenden
  • die restlose Einführung von bezahlten Praktika.

 

  1. b) Reform der Ausbildung!

Auch die Ausbildung muss vereinfacht werden. Neben regulären Angeboten der Heranbildung von Pflegekräften, braucht es auch andere Möglichkeiten, schnell fähige Personen zu gewinnen. Die dreimonatige Ausbildung zum:r Rettungssanitäter:in ist ein Anfang. Diese muss in eine neue dreimonatige Ausbildung zum:r Krankenpflegehelfer:in umstrukturiert werden. Unter ihnen verstehen wir Personen, die über die wichtigsten Kenntnisse der Krankenpflege verfügen und daher zur Unterstützung eingesetzt werden können.

 

So könnte eine erste Rettung der akuten Notlage bewerkstelligt werden. Die Kosten für die Ausbildung trägt der Bund, der für die Auslagen der Bundesländer hierfür aufzukommen hat.

 

Daher fordern wir:

  • die Implementeirung einer dreimonatigen Krankenpflegehelfer:innenausbildung zur Gewinnung zusätzlichen unterstützenden Personals.

 

  1. Transformation im Krankenkassensystem

 

Die aktuelle Versicherungslandschaft ist katastrophal. Es findet sich ein unüberschaubares Netz von verschiedenen Anstalten, die jeweils übereinstimmende Leistungen erbringen. Und doch leidet jede Einzelne an Mängeln dergestalt, dass sie bestimmte, aber notwendige Behandlungen nicht übernimmt. Dabei zahlen alle Menschen einen großen Teil ihres Einkommens in diese ein. Jede:r muss Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten und dies so niederschwellig wie möglich. Es braucht daher eine strikte Vereinfachung der Kassenlandschaft sowie den Abbau der Unterschiede: eine Zweiklassenmedizin ist nicht mehr Zeitgemäß und das Resultat kapitalistischer Gesundheitspolitik! Der Sozialstaat muss daher seinem Namen endlich gerecht werden!

 

Unabhängig von dieser strukturellen Veränderung muss der Finanzierungsfokus der Krankenkassen wieder an ihren Grundsätzen gemessen werden. Hierbei muss der Staat seinen Querfinanzierungsanteil schnellstmöglich ausbauen. Die Höhe der Beiträge müssen sich daneben nach dem Einkommen der Beitragsleistenden mit sich jeweils verändernden zu entrichtenden Prozentsätzen richten. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres grundsätzlich von der Beitragspflicht freizustellen. Die Familienversicherung wird abgeschafft. Die Gesundheitsversorgung muss von denen getragen werden, die am meisten Umsatz generieren. Nur so kann von einem wirklich solidarfinanziertem Gesundheitssystem gesprochen werden.

 

Das die Schwächsten der Gesellschaft im Gesundheitsbereich bereits jetzt nicht ausreichend Berücksichtigung und Schutz erhalten, ist leider bittere Wahrheit. Dass sie aber bei der Bemessung des Risikostrukturausgleichs (RSA) nicht angemessen berücksichtigt werden, ist die Folge kapitalistischer Gesundheitspolitik. Zu oft wurde an den sozialen Vorhaben gespart und so auch beim RSA. Dieser Umstand darf aber nicht länger so bestehen bleiben! Der wissenschaftliche Beirat des Bundesamts für soziale Sicherung muss bei seiner Evaluation des RSA 2024 die entsprechenden Weichen dafür stellen, diese Schlechterstellung zu beheben. Insbesondere müssen Pflegebedürftige, Erwerbsminderungsrenter*innen, Bürgergeldbeziehende und zahlungsbefreite Versicherte berücksichtigt werden.

 

Zusätzlich gehört auch die Versorgung der Krankenkassen schnellstmöglich stabilisiert. Hierfür müssen endlich pandemiebedingten Mehrausgaben der Sozialen Pflegeversicherung sofort übernommen werden.

 

Die Leistungen der Krankenkassen müssen ausgeweitet werden. Es gehören daher alle Leistungen übernommen, die den Patient*innen zum gesundheitlichen Vorteil gereichen. Dies gilt nicht für Leistungen, deren Wirkung nicht wissenschaftlich belegt ist. Gleiches hat für reine Zusatzleistungen zu gelten, wenn diese nicht zwingend medizinisch notwendig sind.

 

Wir fordern daher:

  • die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu einer Einheitskasse,
  • die Anpassung der Krankenkassenbeiträge anhand einer aufsteigend am Realbruttomonatseinkommen zu bestimmenden Prozenttabelle,
  • die Abschaffung der Familienversicherung und Beitragsbefreiung für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
  • die Anpassung der RSA bei deren Evaluierung 2024 unter Berücksichtigung vulnerabler Gruppen,
  • die Übernahme aller pandemiebedingten Mehrausgaben der Sozialen Pflegeversicherung,
  • die Ausweitung des Leistungsspektrums der Krankenkassen, sofern deren Gesundheitswirkung wissenschaftlich belegt ist.

 

III. Revolution des Gesundheitssektors

 

Neben diesen beiden Grundvoraussetzungen braucht es die vollumfängliche Neuausrichtung des Gesundheitsbereichs. Die Kapitalisierung dieser Branche war ein Zeichen von Staatsversagen. Die Fehler der Vergangenheit müssen endlich aufgearbeitet und angepackt werden, um diesen ungeschehen zu machen!

 

  1. Einzelpraxen

Hierzu muss an der untersten Ebene begonnen werden - den Einzelpraxen. Hierfür ist zuerst ihre Lage zu verbessern. Schon seit Jahren beklagen sie die Zeit zehrende Bürokratie, die den Fokus von der Patient:innenbetreuung hin zur Aktenbearbeitung verlagert. Dass dies langfristig auf Kosten der Gesellschaft geht, war abzusehen. Hierfür muss die Relevanz der für die Rezeptausstellung notwendigen Diagnoseziffern überdacht werden. Durch diese entstehen häufig stressbedingte Fehler, die den Ärzt*innen zum finanziellen Nachteil gereichen. Aber auch andere bürokratische Hürden machen den Beruf unattraktiv und führen zum Sterben von Praxen im ganzen Land. Es darf nicht sein, dass Ärzt*innen durch laufende Kosten keinen eigenen Mehrwert für die von ihnen erbrachte Arbeit erhalten. Die Auswirkung ist, dass sich vor allem im ländlichen Raum keine Nachfolge findet.

 

Daneben muss auch der Verfachlichung Einhalt geboten bekommen. Es braucht vor allem Grundversorgungszentren. Dies ist eine zentrale Voraussetzung dafür, allen Menschen Zugang zu medizinischer Versorgung zu geben. Es braucht daher mehr Hausärzt:innen, die sich zudem auch der Probleme ihrer Patient:innen annehmen können müssen. Es kann nicht sein, dass bis heute keine Ausfinanzierung der Beratungsgespräche stattfindet. Diese Lage muss zwingend verändert werden.

 

Zusätzlich gehört das Konzept der fahrenden Ärzt*innen flächendeckend gefördert und ausgebaut, damit überall im Land eine Grundbehandlung sichergestellt werden kann. Dies darf nicht auf Kosten der Ärzt*innen geschehen. Vielmehr müssen die Lasten von den Bundesländern getragen werden.

 

Wir fordern daher:

  • dass das Bundesgesundheitsministerium eine Überprüfung der Rechtslage anstellt, wonach unnötige Vorschriften vereinfacht und unnötige Verfahren abgeschafft werden,
  • die Novellierung der Gebührenordnung der Ärzt:innen durch das Bundesministerium für Gesundheit einschließlich ihrer Anpassung an die Bedarfe,
  • die Evaluation der Notwendigkeit von Diagnoseziffern für die Rezeptausstellung
  • die Förderung und Unterstützung von bestehenden Einzelpraxen sowie deren Neuansiedelung im ländlichen Raum,
  • die Anpassung des einheitlichen Bemessungsmaßstabs, wodurch auch Beratungsgespräche endlich als ärztliche Grundversorgung vergütet werden.

 

  1. Versorgung bündeln unter einem Dach!

Aufbauend auf den Einzelpraxen darf neben der Grundversorgung auch die Bündelung der weiterführenden Behandlung gesundheitlicher Probleme nicht vernachlässigt werden. Um vor allem weite Wege zu einzelnen Fachärzt:innen zu verhindern, ist hierbei das Konzept der Poliklinik heranzuziehen. Sie ermöglicht einfach und zentral, dass eine jede Person Zugang zu den wichtigsten Einrichtungen unter einem Dach in einem Haus mit wenig Aufwand und ohne lange Dienstwege erhält. Da es aber an deren Infrastruktur fehlt, sind neben Anreizen durch die Bundesländer vor allem auch bauliche Maßnahmen erforderlich.

 

Wir fordern daher:

  • die Wiederherstellung und Neuerrichtung sowie den Bau von Polikliniken im ganzen Bundesgebiet,
  • die Anreizbereitsstellung Ärzt*innen zur Zusammenlegung zu gewinnen, einschließlich der Übernahme der damit verbunden Kosten,
  • die vollumfängliche Ausstattung dieser mit neuester Technik durch den Staat.

 

Daneben soll auch das Potential der Medizinischen Versorgungszentren nicht ganz aus dem Blick genommen werden. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie viele Einzelpraxen in der Peripherie vor der Schließung retten können. Durch die koordinierte Verknüpfung der Verwaltungsarbeit zu einer zentralen Stelle bedeutet dies einen Mehrwert der Versorgung.

 

Wir fordern daher:

  • dass, der Bund, finanzielle und technische Anreize schafft, damit sich Ärzt*innen zu solchen zusammenschliessen.

 

  1. Die KrankenhausREVOLUTION!

Die aktuelle Lage in den abschließend nicht zu vergessenen Krankenhäusern ist katastrophal. Neben der uneingeschränkten Ausbeutung der Beschäftigten sind es die neuen Fabrikhäuser eines maroden kapitalistischen Gesundheitsapparates. Seit der flächendeckend stattfindenden Privatisierung zeigt sich, dass hier die Versorgung am schlechtesten vonstattengeht. Dass es dieses System zu überwinden gilt, ist unser zentraler Anspruch. Es hindert daran, eine humane Versorgung zu gewährleisten. Die Herrschaft der Geschäftsführungbourgeoisie muss ein Ende haben! Die Krankenhäuser gehören wieder in Hand der Gemeinschaft, sie gehören vergesellschaftet!

 

An erster Stelle müssen daher Behandlungen nicht länger durch Fallpauschalen für bestimmte Leistungen abgerechnet werden. Dies verhindert jedweden Missbrauch auf Kosten der Patient:innen.

 

Das Krankenhauspersonal muss zudem nach festen Tarifsätzen bezahlt werden. Insbesondere ist ein Prämiensystem einzuführen, wonach Ärzt:innen eine finanzielle Besserstellung nur dadurch erfahren können, wenn die Behandlung ihrer Patient:innen human und zielführend war. Der Mensch soll im Vordergrund stehen - nicht sein Geldbeutel! Daher muss umgekehrt die Möglichkeit der Herabstufung bestehen – jedoch nur soweit, dass dadurch keine Unterbezahlung stattfindet. Die Patient*innen sind zur Sicherstellung des Systems nach ihrer Behandlung über diese zu befragen.

 

Bezugnehmend auf die marxistischen Grundsätze ist es unabdingbar, den Beschäftigten die Organisation des Betriebes freiverantwortlich zu überlassen. Hierdurch wird den Werktätigen ein Leben in Würde und Anerkennung ihrer Arbeit gewährleistet. Sie sind das Fundament der Einrichtung und haben daher auch vollen Zugang zu einer assoziierten Selbstverwaltung. Es braucht daher basisdemokratische Strukturen in den Krankenhäusern, um auch die Zukunft der Einrichtung denen zu überlassen, die darin tagtäglich zu arbeiten haben.

 

Entsprechend dieser Mündigkeit müssen Zuständigkeiten konzentriert und gebündelt werden. Die Notaufnahmen brauchen die rechtliche Möglichkeit, Personen mit nicht akuten und eher unproblematischen Beschwerden an andere Stellen verweisen zu können. Eine Zwangsgebühr dagegen für Personen einzuführen, die mit sogenannten “Kleinigkeiten” an diese Erstaufnahmestelle gelangen sind unmenschlich und vollends abzulehnen.

 

Zusätzlich muss der Staat seiner Verantwortung gerecht werden. Gesundheit ist kein Kapital - Gesundheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher müssen alle Auslagen der Krankenhäuser von diesem ausnahmslos getragen werden. Ebenso sind die Bestände von Geräten ständig zu modernisieren.

 

Neben diesen Punkten muss dazu die Versorgung nach der eigentlichen Behandlung ausgebaut werden. Hierfür müssen die Rehakliniken gefördert  werden.

 

Wir fordern daher:

  • die restlose Verstaatlichung aller Krankenhäuser,
  • die Abschaffung der Fallpauschalen,
  • die Umstrukturierung der Bezahlung der Beschäftigten nach selbst gewählten Tarifen,
  • die basisdemokratische Organisation der Krankenhausverwaltung,
  • die Einführung eines Verweisungsrechts an andere Stellen für das Personal der Notaufnahme bei geringfügigen Beschwerden,
  • die restlose Modernisierung der Technik,
  • die ausnahmslose Übernahme aller Auslagen der Krankenhäuser,
  • die restlose Förderung der Rehakliniken.

 

  1. Apotheken nicht vergessen!

Die aktuellen Lieferengpässe der Wirkstoffe haben die Apotheken hart getroffen. Um die Versorgung weiterhin aufrechtzuerhalten, wird Zusatzarbeit erforderlich. Wo Arbeit geleistet wird, muss sie aber auch bezahlt werden. Dies gilt ausnahmslos! Hierfür muss das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“, welches derzeit bei  8,35 € netto liegt, auf 12,00 Euro erhöht werden. Zudem muss das “Fixum” jedes Jahr an die entsprechende Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf. Eine solche Pauschale dient zur Grundsicherung der Apotheken und muss für alle Einrichtungen gleich sein.

 

Langfristig müssen aber auch die Auslagen der Apotheken in großen Teilen von der Krankenkasse übernommen werden. Die Patient*innen gehören finanziell entlastet.

 

Aber auch sonst darf kein Wettbewerb bei der Medikamentenversorgung stattfinden. Der Staat muss langfristig darauf hinwirken, Betriebe zusammenzulegen und die Versorgung günstig zu halten. Apotheker:innen sollen daher vom Staat eine Arbeitspauschale, die durch eine stark gesetzlich reglementierte Preisspanne durch Eigenleistung aufgewertet werden kann, erhalten. Die Verweigerung der Ausbezahlung bereits ausgegebener Medikamente durch die Krankenkassen (Retaxtionsverfahren) muss unterbunden werden, sodass die Einrichtungen nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

 

Apotheker:innen gehören daneben auch als mündige Personen des Gesundheitssektors anerkannt. Sie sind die, die am Besten wissen, welche medikamentöse Behandlung hilfreich ist. Daher gehören sie dazu ermächtigt, selbständig handeln zu können. Dies würde zumindest auch die Einzelpraxen, Polikliniken und Krankenhäuser entlasten.

 

Wir fordern daher:

  • die Ausfinanzierung der Apotheken durch den Bund,
  • die Umlegung der Selbstbeteiligung der Patient:innen auf die Krankenkassen bei Erwerb von Medikamenten,
  • das Verbot von Retaxtionsverfahren,
  • die Anpassung der Rechtslage, wonach Apotheker*innen befähigt sind, Medikamente selbstständig auszuhändigen.

 

  1. Pflegepersonal unterstützen!

 

Als sozialistische Bewegung muss es unser Anliegen sein, mit den Beschäftigten Seit an Seit zu stehen und für ihre Anliegen zu kämpfen. Es braucht daher neben den bereits angesprochenen Forderung ebenso spezifische Anpassungen. So sind etwa die Einräumung von familien- und menschenfreundlichen Arbeitszeiten anzuvisieren.

 

Ebenso kann es nicht sein, dass neben der derzeitigen Ausbeutung der Vollbeschäftigten die Lage der Praktikant:innen noch prekärer ist. Dies muss sich ändern.

 

Das Pfelgepersonal muss daneben auch eine Befreiung aus ihren Ketten der Bevormundung von Ärzt:innen erfahren. Auch sie kennen sich grundlegend mit den Gebrechen der Patient:innen aus. Auch sie sind fähig, selbstständig tätig zu werden. Daher müssen sie auch die Möglichkeit zur Hand bekommen, selbst Eingriffe vorzunehmen, sofern diese kein übermäßiges Fachwissen und Fachkönnen erfordern.

 

Zudem müssen auch hier Ausländische Abschlüsse uneingeschränkt anerkannt werden, wenn keine fachlichen Bedenken entgegenstehen. Um die formalen Unterschiede abdecken zu können, braucht es eine professionelle Einarbeitung. Anerkennungstests müssen bundeseinheitlich und  sachgerecht gestaltet sein.

 

Daneben bekräftigen wir nochmals die Forderungen des vorangegangenen Bundeskongresses.

 

Wir fordern daher in diesem Lichte:

  • die familien- und menschenfreundliche Gestaltung von Schichtarbeitszeiten in Krankenhäusern,
  • ausnahmslos bezahlte Krankenhauspraktika,
  • die Schaffung einer Rechtsgrundlage, wonach Pflegekräfte selbstständig Behandlungen vornehmen können, sofern diese nicht aufgrund der objektiven Beschaffenheit nach von Ärzt:innen vorgenommen werden müssen,
  • die sachgerechte und bundeseinheitliche Gestaltung von Anerkennungstest für ausländische Arbeitskräfte sowie deren Abschlüsse.

 

  1. Unabhängigkeit in der Medikamentenversorgung!

 

Seit langem ist die Medikamentenproduktion in der Hand weniger Großkonzerne, die darüber befinden, wie sich die Preise gestalten. Dabei wird das Geschäft auf Kosten derer gemacht, die auf diese angewiesen sind. Das dies auf Kosten der Ärmsten geschieht, ist offenkundig. Solche Machtstrukturen aber müssen abgeschafft werden! Auch in Deutschland müssen Monopolstellungen innerhalb des Gesundheitsmarktes verhindert werden.

 

Dies gilt auch für unsere Abhängigkeit von Herstellungsländern für Grundkomponenten, die selbst autokratisch regiert und in denen die Bevölkerung ausgebeutet wird. Die jüngste Zeit hat uns gezeigt, dass wir unabhängig von diesen werden müssen. Daher braucht es eine regionale Herstellung von Grundkomponenten, die für die Weiterverarbeitung unerlässlich sind.

 

Daneben darf aber auch die Forschung nach neuen Wirkstoffen nicht zu kurz kommen. Der Staat muss hier reagieren und Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmakonzernen, die lediglich den Vertrieb von Generica-Präparaten fördern, verbieten. Andernfalls besteht weiterhin die Gefahr, dass neue resistente Keime entstehen, die wiederum das Leben Vieler gefährden.

 

Wir fordern daher:

  • das Verbot von Kooperationsverträgen zwischen den Bundesländern und entsprechenden Pharmakonzernen, die einzelnen Anbietern monopolistischen Zugang innerhalb des Gesundheitsmarktes geben,
  • die ausschließliche Produktion von Grundwerkstoffen innerhalb der Europäischen Union,
  • das Verbot von Rabattverträgen,
  • die ausnahmslose Verstaatlichung aller Pharmakonzerne.

Beschluss

Annahme

Änderungsanträge

  • Ä1 zum 13/II/2023

    AntragstellerInnen:

    Juso Hochschulgruppen

    Der möge beschließen:

    Seite , Zeile 4, Einfügen

    Einzufügen in 13/II/2023 Gesundheitsnotstand verhindern – Gesundheitssysteme von morgen
    schaffen!, hinter den vierten Satz im ersten Absatz

    „Die Covid 19-Pandemie hat das Gesundheitssystem an die äußerste Belastungsgrenze gebracht und
    viele Symptome tiefgreifender Probleme aufgezeigt. Es braucht jetzt mehr als Lippenbekenntnisse,
    um den Arbeiter:innen im Gesundheitssektor die angemessene Wertschätzung entgegenzubringen,
    die sie verdienen und das Gesundheitssystem abzusichern.“

    Beschluss:

    Annahme