AntragstellerInnen:
Jusos Potsdam
Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:
Keine Ämter- und Mandatehäufung auch auf kommunaler Ebene
Die Begrenzung der Anzahl von Ämtern und Mandaten im Rahmen der Verhaltensregeln der SPD für die Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten[1], die mit Beschluss des Bundesparteivorstandes vom 17. Juli 2017 gemäß § 26 Abs. 4 Organisationsstatut im ersten Grundsatz festgehalten wurden, sollen in Brandenburg um die kommunale Ebene sowie den Vorsitz in Kommunalparlamenten und den Vorstand von Arbeitsgemeinschaften ergänzt werden.
Der Parteivorstand (2017: 4) hat beschlossen: „Auf Europa-, Bundes- und Landesebene darf ein Mitglied insgesamt nicht mehr als ein parlamentarisches Mandat innehaben. Daneben ist die Ausübung kommunaler Mandate möglich.“ Von der hier formulierten kommunalen Ausnahme soll in den Unterbezirken der Brandenburger SPD abgewichen werden. Mitglieder des Brandenburger Landtages sollen nicht gleichzeitig ein Mandat im jeweiligen Kommunalparlament bekleiden dürfen.Außerdem sehen die Verhaltensregeln vor, dass „auf den Gliederungsebenen der Partei a. Unterbezirk/Kreisverband, b. Bezirk/Landesverband/Landesorganisation, c. Parteivorstand [...] maximal zwei Vorstandsfunktionen wahrnehmbar“ (Parteivorstand 2017: 5) sind. In diese Begrenzung sollen in der Brandenburger SPD auch Funktionen im Ortsvereins- und Arbeitsgemeinschaftsvorsitz sowie der Vorsitz im jeweiligen Kommunalparlament aufgenommen werden.Beratende Mitgliedschaften sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. Genoss*innen, deren Ämter und Mandate derzeit von diesen Begrenzungen abweichen, wird eine Übergangsfrist bis zum Ende der vorgesehenen Amts- bzw. Mandatszeit gewährt.[1] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Verhaltensregeln_SPD_Aemter_Funktionen_Mandate.pdfBeschluss
Annahme
Überweisen an:
SPD- Landesvorstand