21/I/2022 Kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Einrichtungen des Landes Brandenburg

AntragstellerInnen:

Jusos Oberhavel

Der SPD- Landtagsfraktion möge beschließen:

Kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Einrichtungen des Landes Brandenburg

Die Landtagsfraktion der SPD Brandenburg soll sich dafür einsetzen, dass auf den Toiletten aller Einrichtungen des Landes Brandenburg kostenlose Menstruationsprodukte zur Verfügung gestellt werden. Um alle menstruierenden Personen zu berücksichtigen, sind hierbei nicht nur Frauentoiletten, sondern besonders Unisex-Toiletten oder auch Männertoiletten mit diesem Angebot auszustatten.

Begründung:

Laut Statista entstehenden menstruierenden Personen aufgrund ihrer natürlichen Körperfunktionen über 3.000 € Kosten im Verlauf ihres Lebens. Durch den Erwerb von Menstruationsprodukten entstehen also Kosten, die mit keinen Ausgaben von Nicht-menstruierenden Menschen vergleichbar sind. Es wird bislang von ihnen erwartet, dass sie selbst finanziell für diese Produkte aufkommen. Aber das geht auch anders!

Vorreiter bei der Befreiung von Menstruationskosten ist Schottland. Dort werden seit 2018 Binden und Tampons kostenfrei an jeder staatlichen Schule und Universität bereitgestellt. Dasselbe gilt inzwischen auch für Neuseeland. Schottland geht jetzt noch einen Schritt weiter: Aktuell wird dort ein Gesetzesentwurf beraten, der vorsieht, in allen staatlichen Einrichtungen Binden und Tampons kostenlos zu vergeben.

Der Auslöser in den beiden Ländern war nicht „nur“ die Ungerechtigkeit bei den Kosten. In Schottland ergab beispielsweise eine Studie, dass sich jedes 10. Mädchen keine Binden oder Tampons leisten könne. Die Studie war Folge mehrerer Medienberichte über Mädchen, die aus diesem Grund nicht die Schule besuchen konnten. Einige Mädchen sollen auf Socken und Strumpfhosen zur Behandlung ihrer monatlichen Blutung zurückgegriffen haben – der Begriff „Period-Poverty“ („Periodenarmut“) entstand. Durch diese Umstände stand die Bildungsgerechtigkeit infrage.

In Deutschland sind derartige Zustände nicht bekannt. Es sollte uns aber um die Gerechtigkeit gehen, dass wir menstruierende Personen nicht auf den Kosten für ihre natürlichen Körperfunktionen, die sie sich nie ausgesucht haben, sitzen lassen – denn diese sind keine Straftat!

Die ersten deutschen Städte und Unis, z.B. auch Potsdam, zeigen, dass es auch in Deutschland möglich ist.

Zu Beginn des Jahres 2020 wurde die Mehrwertsteuer auf „Monatshygiene-Produkte“ von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt – ein kleiner Schritt in die richtige Richtung von großer, symbolischer Bedeutung, wobei auch hier die Frage ist, wie sehr die Herstellenden diese Senkung an die Verbrauchenden weitergegeben haben. Diesen Weg wollen wir mit unserem Antrag weitergehen.

Wer Rot sieht, muss Solidarität spüren

Empfehlung der Antragskommission: