28/I/2024 Mietpreisbremse für alle Wohnungen – Möblierten Wohnraum regulieren

AntragstellerInnen:

Jusos Potsdam

Der Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Der SPD- Bundestagsfraktion möge beschließen:

Mietpreisbremse für alle Wohnungen – Möblierten Wohnraum regulieren

Die Jusos Brandenburg fordern die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Bundesvorstand dazu auf, sich für die rasche Verabschiedung des „Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ einzusetzen. Dies ist als Bundesratsinitiative durch die Länder Hamburg und Bremen eingebracht worden und durch den Bundesrat bereits im Juni 2023 verabschiedet worden.[1]

In dem Gesetzentwurf geht es darum, die Mietpreisbremse so anzupassen, dass sie auch bei möbliertem Wohnraum, der befristet vermietet wird, greift. Des Weiteren würde festgelegt, dass die Höhe des Möblierungszuschlags festgeschrieben wird.

[1]     https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2023/0201-0300/0218-23.html?cms_templateQueryString=Suchbegriff&cms_fromSearch=true

Begründung:

Vermieter*innen bieten vermehrt, besonders auf angespannten Wohnungsmärkten, möblierte Wohnungen an. In den fünf größten deutschen Städten liegt ihr Anteil auf den einschlägigen Immobilienportalen bereits bei einem Drittel.

Werden diese Wohnungen dann auf Zeit vermietet, sind sie nicht an die Mietpreisbremse gebunden, wodurch Vermieter*innen die Mietzinse frei festlegen können. In Berlin beispielsweise liegt der Preis pro Quadratmeter bei möbliertem Wohnraum doppelt so hoch wie bei unmöbliertem.²

Diese Praxis schränkt einerseits die Menge verfügbaren bezahlbaren Wohnraums ein und kann andererseits dazu führen, dass sich die Mieten für alle erhöhen, da die höhere Miete der möblierten Wohnung dann auch in den nächsten Mietspiegel einfließt.

So dreht sich die Preisspirale im ohnehin angespannten Wohnungsmarkt weiter.

Dazu kommt, dass es gesetzlich nicht geregelt ist, welche Ausstattung eine Wohnung braucht, um als möbliert zu gelten und die Höhe der Möblierungszuschläge nicht erkennbar ist.

Laut Gesetzentwurf des Bundesrats soll ein Möblierungszuschlag höchstens bei 1 % des Zeitwerts der überlassenen Möbel liegen und im Mietvertrag ausgewiesen werden. Geschieht dies nicht, soll die Wohnung als unmöbliert gelten .

Empfehlung der Antragskommission: