Jusos Potsdam
Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Bundestagsfraktion möge beschließen:
Steuer für Zucker und Zuckerersatzstoffe einführen: Ernährungsbedingte Krankheiten bekämpfen! Gesundheitsrisiken und -kosten verringern!
Die Jusos Brandenburg fordern die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Bundesvorstand auf, sich innerhalb der SPD-geführten Bundesregierung für die Einführung einer Steuer für Zucker und Zuckerersatz einzusetzen und damit den Empfehlungen der WHO zu folgen. Ziel dabei ist es, dass sich der Anteil an zugesetztem Zucker und Zuckerersatzstoffen verringert. Diese Forderung soll in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 aufgenommen werden.
Bei der Umsetzung kann man sich dabei an verschiedenen anderen Ländern mit Steuern für Zucker und Zuckerersatz orientieren (bspw. Frankreich und USA).
Zusätzlich sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Menge der Zuckerersatzprodukte auf den Nährwerttabellen anzugeben. Die Besteuerung auf den Zusatz von Zucker und Zuckerersatz soll dabei so viele Produkte wie möglich betreffen – neben Softdrinks beispielsweise auch Getränke auf Milchbasis, Fruchtsäfte und Fertigprodukte.
Begründung:Warum brauchen wir eine Steuer?
In Deutschland leiden viele Menschen unter Übergewicht. Übergewicht kann zu Krankheiten wie Diabetes, Arthrose und Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Außerdem steigt das Risiko für die Entwicklung von Depressionen, Nikotinsucht und psychischen Störungen wie Depressionen.
Eine Hauptursache für Übergewicht ist hierbei der Konsum von Zucker und vor allem der Zuckerzusatz in Softdrinks. So konsumiert ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland täglich zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, wobei Jugendliche aus niedrigeren sozialen Statusgruppen stärker betroffen sind. [https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Adipositas_Monitoring/Verhalten/PDF_Themenblatt_Erfrischungsgetraenke.pdf?__blob=publicationFile]. Insgesamt belaufen sich die Kosten, die durch Übergewicht entstehen, auf 63 Milliarden Euro im Jahr für Deutschland.
Klar ist, dass wir etwas gegen den Anteil von Zucker in Erfrischungsgetränken tun müssen, auch um Menschen zu schützen, die nicht selber auf den Zuckeranteil in Getränken achten (wie bspw. Kinder). In England konnte gezeigt werden, dass eine Zuckersteuer den Zuckeranteil in Softgetränken senken kann. Bisherige Versuche einer Selbstverpflichtung von Unternehmen haben keinen großen Erfolg gezeigt [TU München: Zuckerreduktion bei Softdrinks kommt nicht voran, 2023: https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/details/zuckerreduktion-bei-softdrinks-kommt-nicht-voran].
Der Beschluss des Bundeskongress 2023 der Jusos kommt zu diesem Thema zu kurz. Hier heißt es: „Bezüglich einer Zuckersteuer sehen wir die Wirkung einer geringeren Zumischung von Zucker zu Lebensmitteln im Verhältnis zur regressiven Wirkung als zu gering an, weswegen wir uns auch gegen eine Zuckersteuer aussprechen.“
Dies stimmt allerdings nicht. Die Wirkung ist nicht gering. So zeigt [https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/details/zuckersteuer-koennte-bis-zu-16-milliarden-euro-einsparen], dass Erkrankungen durch eine Zuckersteuer so weit zurückgefahren werden könnten, dass bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten eingespart werden können. Weitere Begründungen können bei [WHO: Taxes on sugary drinks: Why do it?, 2017 https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/260253/WHO-NMH-PND-16.5Rev.1-eng.pdf], nachgelesen werden. So profitieren vor allem Menschen mit niedrigerem Einkommen von dem Effekt der Steuer. Bisherige Untersuchungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass sich der Zuckeranteil stark reduziert.
Warum sollten auch Zuckerersatzstoffe berücksichtigt werden?
Es hat sich gezeigt, dass es bspw. in England im Zuge der Einführung einer Zuckersteuer zu einer gesteigerten Verwendung von Zuckerersatzstoffen gekommen ist. Da die WHO empfiehlt, Zuckerersatzstoffe zu vermeiden [WHO: Use of non-sugar sweeteners - WHO guideline summary, 2023: https://www.who.int/publications/i/item/9789240073616], sollten diese auch mit besteuert werden.
Empfehlung der Antragskommission: