23/I/2024 Stimmrecht für AGs in der Antragskommission

AntragstellerInnen:

Landesvorstand

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Stimmrecht für AGs in der Antragskommission

Alle Arbeitsgemeinschaften der SPD Brandenburg erhalten ein stimmberechtigtes Mitglied in der Antragskommission zum Landesparteitag. Die Satzung der Sozialdemokratischen Partei, Landesverband Brandenburg vom 15.10.2016 wird in §11 Abs. (5) wie folgt geändert:

 

            Die Antragskommission besteht aus je einem von jedem Unterbezirk, je einem von jeder Arbeitsgemeinschaft und zwei vom Landesvorstand zu benennenden Mitgliedern. Sie ist durch            den Landesvorstand einzuberufen.

Beschluss

Annahme