23/I/2024 Stimmrecht für AGs in der Antragskommission

AntragstellerInnen:

Landesvorstand

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Stimmrecht für AGs in der Antragskommission

Alle Arbeitsgemeinschaften der SPD Brandenburg erhalten ein stimmberechtigtes Mitglied in der Antragskommission zum Landesparteitag. Die Satzung der Sozialdemokratischen Partei, Landesverband Brandenburg vom 15.10.2016 wird in §11 Abs. (5) wie folgt geändert:

 

            Die Antragskommission besteht aus je einem von jedem Unterbezirk, je einem von jeder Arbeitsgemeinschaft und zwei vom Landesvorstand zu benennenden Mitgliedern. Sie ist durch            den Landesvorstand einzuberufen.

Begründung:

Die SPD ist eine Programmpartei. In vielen Themenbereichen sind neben den Ortsvereinen die Arbeitsgemeinschaften Motor inhaltlicher Arbeit. Dass letztere antragsberechtigt auf Landesparteitagen sind, zeigt schon heute ihren Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung unserer Partei. Ein vollwertiges Mitglied in der Antragskommission ist damit nur folgerichtig und fair. Die Arbeitsgemeinschaften, oft mit Fachwissen auf speziellen Politikfeldern, bereichern in der Antragskommission die Vorbereitung der Landesparteitage.

Gleichwohl fördert die Einbindung der Arbeitsgemeinschaften in die Zusammensetzung der Antragskommission die Partizipation und das Engagement der Basis, da ihre Meinungen größeres Gewicht erhalten. Die Erweiterung der Antragskommission um die Arbeitsgemeinschaften führt damit zu einem höheren Maß innerparteilicher Demokratie.

Empfehlung der Antragskommission: