Jusos Potsdam
Der SPD- Landtagsfraktion möge beschließen:
Umsetzung der Prüfklausel zum Landesantidiskriminierungsgesetz
Die brandenburgische Landesregierung hat sich innerhalb ihres Koalitionsvertrages vorgenommen, die Erfahrungen anderer Länder hinsichtlich eines Antidiskriminierungsgesetzes auszuwerten und „ergebnisoffen“ zu prüfen, ob ein solches Gesetz für Brandenburg erforderlich ist. Da die Landesregierung es bisher versäumt hat, dem vereinbarten Prüfungsprozess nachzukommen, wird die SPD-Landtagsfraktion aufgefordert, sich bei den Koalitionspartnern sowie den zuständigen Ministerien (MSGIV und MIK) für eine ergebnisoffene Konferenz einzusetzen. Zu dieser Konferenz sollen neben ExpertInnen aus den Bundesländern, die ein solches Gesetz verabschieden wollen oder es bereits verabschiedet haben (Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfahlen) von Diskriminierung betroffene, Vertretungsorganisationen wie der Verein „Opferperspektive e.V.“ und der sich derzeit in der Gründungsphase befindende Dachverband der Migrantenorganisationen eingeladen werden.
Begründung:Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bietet rechtlichen Schutz für Betroffene bei Diskriminierung im Bereich Behörden, Polizei, Schule, Justiz und staatlichem Handeln und führt Regelungen ein, die für Privatpersonen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG) längst verbindlich sind. Diskriminierungserfahrungen bei staatlichen Stellen erschüttern das Vertrauen der Betroffenen in den Rechtsstaat. Fehlen wirksame Beschwerde - und Rechtsschutzmöglichkeiten, wirkt dies umso schärfer. Knapp 30 % der bei der ADB Brandenburg gemeldeten Diskriminierungsfälle erfolgen in Behörden, Schulen, Polizei und Justiz – mit steigender Tendenz in den letzten Jahren. Die EU-Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG verpflichten Deutschland zur Gewährleistung des Diskriminierungsschutzes auch für den öffentlichen Bereich.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz etabliert eine Landesantidiskriminierungsstelle mit starken Befugnissen und weitreichenden Aufgaben, die Impulse für eine nachhaltige Antidiskriminierungspolitik im Land setzt. Es verpflichtet die öffentliche Hand zu diskriminierungsfreiem Handeln sowie zu konkreten Maßnahmen gegen Diskriminierung und setzt positive Signale für eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt. Nachdem Berlin im Jahre 2020 als erstes Bundesland ein LADG beschlossen hat, haben die Regierungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfahlen sich die Verabschiedung eines solchen Gesetzes in ihre Koalitionsverträge geschrieben. In Brandenburg lehnte der Landtag 2017 eine parlamentarische Initiative für ein LADG ab und vergab damit die Chance auf eine wirksame Rechtsgrundlage für einen umfassenden Diskriminierungsschutz.
Inzwischen hat sich anhand des Berliner Gesetzes gezeigt, dass die damals ins Feld geführten Argumente gegen das Gesetz nicht tragfähig sind. Die Sorge vor einer Klagewelle nach Inkrafttreten des Gesetzes, die Furcht, dass ein LADG zu einem Generalverdacht gegenüber der öffentlichen Verwaltung führe oder die Angst vor einem Missbrauch des Gesetzes haben sich nicht bestätigt. Im Gegenteil zeigen die Nachahmungseffekte, dass es sich nicht um einen Alleingang des Bundeslandes Berlin, sondern um eine berechtigte politische Maßnahme handelt, die ernsthaft und umfassend geprüft werden sollte. Es kann nicht sein, dass die Interessen von Wählern rechtsextremer Parteien sowie der Polizei, die um ihr Ansehen fürchtet, über die Interessen von Betroffenen gestellt werden. Das verursacht nicht nur menschlichen Schaden, sondern führt zu einem Image-Schaden unseres Bundeslandes, den wir uns vor dem Hintergrund des massiven Arbeitskräftebedarfs nicht mehr leisten können.
Empfehlung der Antragskommission: