15/I/2024 Wehrhafte Demokratie – Bekämpfung der AfD mit allen rechtsstaatlichen Mitteln

AntragstellerInnen:

Jusos Potsdam

Der Bundeskongress möge beschließen:

Der Landesdelegiertenkonferenz & SPD- Landesparteitag möge beschließen:

Der SPD- Bundestagsfraktion möge beschließen:

Wehrhafte Demokratie – Bekämpfung der AfD mit allen rechtsstaatlichen Mitteln

Die Jusos Brandenburg sehen die AfD als verfassungsfeindliche Partei an, die mit allen rechtsstaatlichen Mitteln von Staat und Zivilgesellschaft bekämpft werden muss. Der Schutz des Grundgesetzes und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gebietet es, alle Werkzeuge der wehrhaften Demokratie zur gebotenen Zeit auch einzusetzen. Die gebotene Zeit für die Prüfung eines Verfahrens zur Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD ist jetzt. Deshalb müssen die Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens vom Bundesinnenministerium und den Landesinnenministerien sorgfältig und umfänglich geprüft werden. Sofern gute Erfolgsaussichten bestehen, sollte – ggf. beschränkt auf einzelne Landesverbände der AfD – eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Die AfD ist die größte innerdeutsche Gefahr für unsere Demokratie und die gesamte Gesellschaft. Die SPD sollte eine Führungsrolle darin einnehmen, die AfD mit allen legitimen Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen.

Wir fordern den SPD-Bundesvorstand und die SPD-Bundestagsfraktion, insbesondere den Potsdamer Wahlkreisabgeordneten Bundeskanzler Olaf Scholz, auf, sich innerhalb der SPD-geführten Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Erfolgsaussichten einer Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft und bei einem positiven Ausgang eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit beantragt wird.

Begründung:

Wie bspw. in [https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte] ausführlich erläutert, ist es ein Ziel der AfD, die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) zu beseitigen. Sie hat eine rassistisch-national völkische Ausrichtung fest in der Gesamtpartei verankert.

Damit erfüllt die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot bzw. den Ausschluss aus der Parteienfinanzierung aus Artikel 21 GG zu: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen [...], sind verfassungswidrig.“

Anders als bei den missglückten NPD-Verbotsverfahren ist die Potentialität, also dass die AfD die Möglichkeit haben könnte, die fdGO zu beseitigen, gegeben. So zeigen Umfragen, dass die AfD die Möglichkeit hat, in verschiedenen Bundesländern stärkste Kraft zu werden. Mit den nächsten Wahlen könnte es in manchen Bundesländern unmöglich werden, stabile Regierungen zu bilden.

Die AfD – eine Gefahr für uns und unser politisches System

Derzeit hat die AfD in Wahlumfragen Ergebnisse von bis zu über 20% deutschlandweit. Aus der Geschichte wissen wir, dass eine solche Stärke in kürzester Zeit verheerende Folgen haben kann. So hatte die NSDAP zur Reichswahl 1930, also nur wenige Jahre vor der Machtergreifung, „nur“ eine Stärke von ca. 20%. Wir können hier auch nicht darauf vertrauen, dass andere Parteien ihre sogenannten „Brandmauern“ aufrechterhalten. Schon jetzt gibt es auf verschiedenen politischen Ebenen immer wieder Ereignisse, wo verschiedene Parteien bei Anträgen der AfD mitstimmen [https://www.deutschlandfunk.de/afd-kooperation-kommunale-ebene-kommunen-100.html], ihre eigenen Anträge nur mit Hilfe von AfD stimmen durchsetzen [https://www.fr.de/politik/thueringen-cdu-provoziert-tabubruch-kooperation-afd-gesetz-steuersenkung-opposition-92520579.html], AfD-Vertreter*innen in politische Ämter wählen [https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/afd-vertreter-verfassungsgericht-bayern-landtag] oder die AfD vor anderen demokratischen Parteien als Partner [https://www.deutschlandfunk.de/afd-kooperation-kommunale-ebene-kommunen-100.html] sehen.

Die AfD schafft es weiterhin, Themen wie die „im großen Stil abschieben“-Debatten im politischen Diskurs einzubauen und die demokratischen Parteien vor sich her zu treiben. Außerdem sehen wir, wie rechte Narrative, wie „die Grünen sind an allem Schuld“ in weiten Kreisen auch der konservativen Politiklandschaft aufgegriffen werden. Solche Stimmungen können zu Einschüchterung von Politiker*innen[https://www.fr.de/politik/sturm-habeck-faehre-afd-rechte-qanon-landvolkbewegung-bauernproteste-zr-92768241.html] bis hin zu deren Ermordung führen [https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87171352/fall-walter-luebke-video-fuehrt-zu-verdaechtigen-und-zur-afd.html].

Zusätzlich muss erwähnt werden, dass die AfD mit einer Drittel-Minderheit in Landtagen und im Bundestag erheblich die demokratischen Prozesse beeinträchtigen und gefährden können. So kann bspw. die Wahl von Landes- und Bundesverfassungsrichter*innen nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen [https://verfassungsblog.de/thuringen-projekt/]

Eine besondere Gefahr geht außerdem von einem möglichen Bündnis von BSW und der AfD in vielen Ost-Bundesländern aus, in denen beide Parteien bei der Europawahl zusammen nur knapp unter 50% der Stimmen erhalten haben. [https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/dossiers/wahlen/kommunal_europawahlen_2024/kommunalwahlen_2024_saarland_afd_und_bsw_zusammenarbeit_100.html]

Wenn nicht jetzt, wann dann? Mittel der wehrhaften Demokratie nicht aus der Hand geben

Grundsätzlich müssen wir uns die Frage stellen: Wenn wir jetzt keinen Antrag auf ein AfD-Verbot stellen, wann sollen wir es dann tun?

Sollen wir darauf warten,

• bis weitere engagierte Lehrer*innen von Schulen vertrieben werden? [https://www.deutschlandfunk.de/neutralitaetspflicht-in-der-schule-meldeplattform-fuer-afd-100.html,https://www.rbb24.de/studiocottbus/politik/2023/07/brandenburg-burg-schule-rechtsextremisten-lehrer-kommentar.html]

• Bis noch größere Landesteile über Thüringen, Sachsen und Brandenburg für unsere Mitmenschen nicht mehr begehbar sind, da sie Angst vor Angriffen und Anfeindungen haben müssen?

• bis Schlägertruppen der AfD nicht nur auf Instagram posieren und Angst verbreiten [https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174366.junge-alternative-brandenburg-uni-potsdam-wird-zur-kulisse-fuer-rechtsextreme.html[https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174366.junge-alternative-brandenburg-uni-potsdam-wird-zur-kulisse-fuer-rechtsextreme.html], sondern wirklich in Aktion treten und Mitmenschen angreifen und verletzen?

• bis durch die aufgehetzte Stimmung weitere (politische) Morde passieren?

• Bis die AfD tatsächlich an einer Landesregierung beteiligt ist?

• Warten bis durch die Diskussion über die sogenannte „Remigration“ wirklich zur Deportation und Vertreibung von Mitmenschen führt?

Wovor haben wir Angst? Argumente gegen Verbotsverfahren entkräften! An die Spitze der vielfältigen demokratischen Bewegung stellen

Eines der Hauptargumente gegen ein Verbotsverfahren scheint zu sein, dass die anstehenden Wahlen dadurch schlecht laufen könnten, wenn wir uns auf diese Weise entschieden gegen rechts stellen und unsere Demokratie verteidigen [vgl. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/woidke-lehnt-verbot-der-afd-ab-brandenburgs-regierungschef-ist-fur-kampf-der-argumente-11007775.html].

Doch wir haben gesehen, wie viele Menschen auf die Straße gehen, wenn es darum geht, gegen Rechtsextremismus und gegen die AfD auf die Straße zu gehen [https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/demos-rechtsextremismus-afd-demokratie-100.html]. Viele davon erwarten von uns, dass wir uns als Parteien an die Spitze dieser Bewegung stellen und unsere Aufgabe wahrnehmen, das Verbotsverfahren zu beantragen. Vielleicht hätte das also auch einen positiven Effekt auf Wahlergebnisse! Lasst es uns wagen, das Richtige zu tun und dadurch die Wähler*innen von uns zu überzeugen!

Auch, dass sich die AfD als Opfer inszenieren könnte, ist kein Argument gegen ein AfD-Verbotsverfahren. Die AfD würde immer Wege finden, dies zu tun.

Teilweise wird argumentiert, dass das Verbotsverfahren keinen Effekt haben würde, da ehemalige Parteimitglieder schnell wieder eine neue Partei gründen würden. Allerdings geht mit einem Verbot auch das Verbot aller Nachfolgeorganisationen einher. Die organisierte Verbreitung rechten Gedankenguts würde geschwächt werden.

Wir sollten in jedem Fall auch die AfD politisch bekämpfen. Wir haben aber bisher gesehen, dass dies fast keine Auswirkungen hat bzw. unser Aufgreifen von rechten Scheinproblemen [https://www.proasyl.de/news/das-neue-rueckfuehrungsgesetz-bedient-rechten-populismus-loest-aber-keine-probleme/] zur Stärkung der AfD führen kann und führt [vgl. https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-008748, https://www.cambridge.org/core/journals/political-science-research-and-methods/article/does-accommodation-work-mainstream-party-strategies-and-the-success-of-radical-right-parties/5C3476FCD26B188C7399ADD920D71770, https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0261379412000352]!

Die lange Dauer eines Verbotsverfahrens kann jedenfalls kein Grund für dessen Nicht-Durchführung sein. Es sollte doch eher ein Argument sein, das Verbotsverfahren so schnell wie möglich zu beginnen, bevor es zu spät ist.

Empfehlung der Antragskommission:

Änderungsanträge

  • (kein Titel)

    AntragstellerInnen:

    Landesvorstand

    Der möge beschließen:

    Seite , Zeile , Ändern

    Ersetze in der letzten Zeile „und bei einem positiven Ausgang eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit beantragt“ durch „werden“